An dieser Stelle ist zunächst anzumerken, dass die folgenden Informationen als Orientierungshilfe zur verstehen sind und spezifische Informationen bei der zuständigen Landesärztekammer hinsichtlich der Facharztausbildung und Prüfung einzuholen sind.
Die Zulassung zur Prüfung wird durch die Landesärztekammer erteilt, wenn die Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise erbracht worden ist.
Die hierzu benötigten Unterlagen sind in der WBO der jeweiligen Landesärztekammer aufgelistet; sie beinhalten zumeist die folgenden Dokumente:
-Approbationsurkunde
-ggf. Promotionsurkunde
-sämtliche Zeugnisse der Weiterbildung, OP-Katalog, Dokumentationsbögen
-Beruflicher Werdegang seit Approbation
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch die Landesärztekammer bestimmt, ebenso wie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, dessen Stimme im Übrigen bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.
Die Ladung zur Facharztprüfung geschieht mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Prüfung selbst dauert zwischen 30-60 Minuten und kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken.
Es wird von unserer Seite empfohlen, sich frühzeitig mit dem Thema Anmeldung zur Facharztprüfung zu beschäftigen, um zum gewünschten Termin zugelassen zu werden.
Die Facharztprüfung ist in der Weiterbildungsordnung (WBO) geregelt; sie wird organisiert von den Landesärztekammern (LÄK).
Die Ausbildung zum Facharzt beginnt erst nach der ärztlichen Approbation. Eine im Ausland absolvierte ärztliche Tätigkeit kann ggf. auf die Weiterbildung angerechnet werden, wenn diese gleichwertig ist. Hierzu empfehlen wir vorab Informationen der jeweiligen Ärztekammer einholen.
Die Weiterbildung muss ganztägig und in hauptberuflicher Stellung in zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt werden. Teilzeit-Weiterbildung ist nur auf vorherigen Antrag in möglich. In der Vergangenheit hat es sich bei bekannten Fällen hierbei so dargestellt, dass die Teilzeitarbeit mindestens 50% betragen musste, damit die Zeit angerechnet wurde. Insbesondere bei Frauen im Mutterschaftsurlaub ist hier in jedem Fall die direkte Rücksprache mit der Ärztekammer empfohlen; insbesondere auch was die Regelung für Erholungsurlaub betrifft. Hiervon betroffen ist auch die Wiedereingliederung beispielweise nach dem Hamburger-Modell bei Krankheit oder Verletzung.
Wichtig ist es, schon während der Weiterbildung zum Facharzt die abgeleisteten Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Ein Zeugnis des Weiterbildungsbefugten, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung Stellung nimmt, ist einem späteren Antrag beizulegen.
Zur Dokumentation dienen meist ein Logbuch oder sonstige Dokumentationsbögen, welche über die Internetpräsenz der zuständigen LÄK verfügbar sein sollten.
Weiterbildungsdauer
60 Monate Hals-Nasen-Ohrenheilkunde unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
(bei den meisten LÄK können 6 Monate Weiterbildung in Chirurgie oder Pathologie oder in Anästhesiologie, Anatomie, Kinder- und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen angerechnet werden)
(Quelle: MWBO 2018, WBOs der einzelnen LÄK)
Die Weiterbildungszeit gliedert sich i.d.R. wie folgt:
24 Monate Basisweiterbildung (davon können bis zu 12 Monate in der ambulanten Versorgung geleistet werden)
36 Monate Weiterbildung zum Facharzt (auch hier können bis zu 12 Monate in der ambulanten Versorgung erfolgen)
(die Gliederung richtet sich nach den WBOs der einzelnen LÄK)
Weiterbildungsinhalte
Die geforderten Weiterbildungsinhalte sind in den WBO der jeweiligen LÄK festgehalten. Sie richten sich nach der Musterweiterbildungsordnung (MWBO).
Da sich die Inhalte also auf Länderebene unterscheiden können, ist es sinnvoll die WBO der LÄK, bei der man die Facharztprüfung absolvieren möchte, zu kennen.
Es findet sich in der Regel eine Unterteilung in den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten und in definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung wird durch die LÄK erteilt, wenn die Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise erbracht worden ist.
Die hierzu benötigten Unterlagen sind in der WBO der jeweiligen LÄK aufgelistet; sie beinhalten zumeist die folgenden Dokumente:
Die Ladung zur Facharztprüfung geschieht mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Dies ist jedoch von Landesärztekammer zu Landesärztekammer unterschiedlich.
Wie lerne ich am besten?
Diese Frage lässt sich natürlich nicht so leicht beantworten, da das optimale Lernverhalten von Person zu Person variiert.
Wir haben einen interessanten Artikel von Prof. T. Eichhorn in der HNO1 gefunden, der einige gute Tipps enthält, die wie folgt lauten:
(1Eichhorn, T. HNO (2019), https://doi.org/10.1007/s00106-019-00782-3, veröffentlicht online am 12.11.2019)
Wir hoffen, dass euch diese Tipps bei der Vorbereitung eurer Facharztprüfung ein wenig helfen.
Ihr findet es nicht ausreichend oder wenig praxisnah nur aus einem Lehrbuch zu lernen?
Dann gibt es noch weiterer Möglichkeiten euer Wissen auf Facharztniveau zu bringen.
Zum einen können wir euch das seit 2017 alljährlich Ende April/Anfang Mai stattfindende Repetitorium HNO in Berlin wärmstens empfehlen. In 4 Tagen bekommt ihr Facharztwissen kompakt dargeboten. Die Evaluationen haben über die Jahre eine hohe Zufriedenheit mit dem Repetitorium gezeigt. Wir als JungeHNO sind in die Organisation der Veranstaltung integriert und, ebenso wie die Referenten, stets bemüht sie für euch zu verbessern. Wenn ihr Interesse bekommen habt, könnt ihr euch über den nachfolgenden Link direkt zur Anmeldung weiterleiten lassen:
https://www.csm-congress.de/medkom/rephno/
Auch Fragensammlungen eignen sich zum gezielten Lernen und zur Überprüfung des eigenen
Wissensstandes. Zu diesem Zweck kann man sich z.B. ein Buch zulegen bzw. ausleihen oder über das Mitgliederportal der DGHNO in der Rubrik „Für Assistenten“ eine ausführliche Fragensammlung runterladen. Diese Fragensammlung wurde 2009 erstellt, ist daher nicht auf dem allerneusten Stand. Sie kann aber eine Hilfestellung bei der Vorbereitung auf die Prüfung sein
Der Springer-Verlag hat auf die Nachfrage nach Lernmaterialien reagiert und das sogenannte „Facharzt-Training-HNO“ entwickelt. Hier kann man über einen kostenpflichtigen Account bei „eMED HNO“ 40 komplette Patientenfälle und 80 Lernkarten durcharbeiten. Ein 14-tägiger kostenloser Test-Account bei „eMED HNO“ ist auch möglich. Alternativ lassen sich alle Fälle mittlerweile 45, stand 01/2020, über die Zeitschrifft HNO von Springer beziehen. Sofern ihr über einen Zugang über eure Arbeitgeber verfügt, so sind diese Fälle sehr lehrreich. Zudem lässt sich damit hervorragend lernen, da eingangs der Fall präsentiert wird und anschließend Fragen dazu gestellt werden. Ihr könnt euch somit selber prüfen welche Fragen ihr beantworten und welche ich nicht beantworten konntet.
Immer zu empfehlen ist das Lernen mit „Gleichgestellten“1, um sich über Lerninhalte auszutauschen, Fragen zu klären und die Prüfungssituation zu simulieren. Das schafft Sicherheit beim Gespräch und man trainiert das Gelernte strukturiert wiederzugeben.
(1Eichhorn, T. HNO (2019), https://doi.org/10.1007/s00106-019-00782-3, veröffentlicht online am 12.11.2019)
Ablauf
Die Prüfung selbst dauert zwischen 30-60 Minuten und kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch die LÄK bestimmt, ebenso wie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, dessen Stimme im Übrigen bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Der Prüfungsausschuss besteht i.d.R. aus 3 Mitgliedern und gelegentlich einem Beisitzer.
In den WBOs finden sich keine genaueren Angaben über die Zusammensetzung des Prüfungsgremiums, den Ablauf der Prüfung oder deren Inhalte, sowie den Modus der Bewertung. Die mündliche Prüfung oder in diesem Fall das „kollegiale Gespräch“, wie es genannt wird, ist also stets prüferabhängig und ein wenig objektives Instrument zur Leistungseinschätzung.2 Dies sollte man als Prüfling beachten, denn so kann man auch kleine Wissenslücken umschiffen und die Prüfung doch noch zu einem positiven Ende bringen. Im nächsten Abschnitt haben wir ein paar Tipps zusammengestellt, um einen „guten Eindruck“ zu machen.
(2Eichhorn, T. HNO (2019), https://doi.org/10.1007/s00106-019-00789-w, veröffentlicht online am 29.11.2019)
Die hier aufgeführten Tipps wurden einem Artikel von Prof. T. Eichhorn aus der HNO entnommen.2